Logopädie - Verordnung und Behandlung

10060815Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie umfasst die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen. Gerade bei Kindern gehören auch Maßnahmen zur Prävention dazu! Logopäden haben die Aufgabe, Eltern bezüglich der sprachlichen Entwicklung des Kindes zu beraten, das Kind zu untersuchen (Diagnostik), zu behandeln (Therapie) und einen Bericht zum Therapieverlauf zu erstellen.

Die logopädische Behandlung muß von einem Arzt verordnet werden. Er stellt zunächst eine »Erstverordnung« aus. Die Logopädin erhebt eine logopädische Diagnostik und stellt fest, in welchen Bereichen (z. B. Lautbildung) eine logopädische Störung vorliegt.

Der weitere Ablauf sieht so aus:

  • Die Logopädin verfasst einen Bericht zur logopädischen Diagnose und bespricht ihn mit dem Patienten bzw. den Eltern des Kindes.
  • Sie beginnt die Therapie des Patienten auf der Grundlage eines Therapieplans (mit Verlaufsdokumentation), der aus der logopädischen Diagnostik entwickelt wird.
  • Sie verfasst einen Behandlungsbericht zum Behandlungsstand und spricht ggf. eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen aus; hier wird auch dargestellt, ob der Patient die Störung überwunden hat oder nicht.
  • Der Bericht geht an den verordnenden Arzt, der auf der Grundlage des Berichtes den Patienten ggf. erneut untersucht; stellt er die weitere Behandlungsbedürftigkeit fest, wird eine Folgeverordnung ausgestellt.